EU-Kommission bereitet neue Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse vor

06 Mai, 2022
EU-Kommission bereitet neue Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse vor
Vorteile von geistigem Eigentum (IP)
Das EUIPO wird für die Bewertung und Genehmigung von Anträgen auf geografische Angaben (GI) zuständig sein.

Am 13. April hat die Europäische Kommission den ersten EU-Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums an europäischen Handwerks- und Industrieerzeugnissen vorgestellt. Der Rahmen wird für Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porzellan aus Limoges, Solinger Besteck und Bunzlauer Töpferwaren gelten - mit anderen Worten: für Produkte, die auf der Originalität und Authentizität traditioneller Praktiken aus ihren Regionen beruhen.

Der Vorschlag baut auf dem Erfolg des Systems der geografischen Angaben (g.A.) für Agrarerzeugnisse auf und wird den Erzeugern helfen, ihre handwerklichen und industriellen Erzeugnisse sowie ihr traditionelles Know-how in Europa und darüber hinaus besser zu schützen. Die Verordnung wird den Verbrauchern helfen, die Qualität solcher Erzeugnisse zu erkennen und besser informiert Entscheidungen zu treffen, insbesondere durch ein EU-Gütezeichen.

Wie wird das EUIPO beteiligt sein?

Das EUIPO und die benannten Behörden der Mitgliedstaaten werden eine Schlüsselrolle in dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen System spielen.

Das neue System wird eine einfache und kosteneffiziente Eintragung von g.A. ermöglichen, indem es ein zweistufiges Antragsverfahren vorsieht. So müssen die Erzeuger ihre Anträge auf Eintragung einer g. A. bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten einreichen, die dann erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das EUIPO weiterleiten.

Ein direktes Antragsverfahren beim EUIPO wird auch für Mitgliedstaaten möglich sein, die über kein nationales Bewertungsverfahren verfügen.

Hintergrund

Zum ersten Mal werden geografische Angaben (g.A.) als Rechte des geistigen Eigentums auf EU-Ebene für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse gelten. Damit wird die vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz geografischer Angaben gewährleistet, da die Erzeuger ihre Produkte in allen Ländern schützen können, die die Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet haben.

Schließlich unterstützt sie die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der Regionen Europas, indem sie den Erzeugern, insbesondere den kleinen Unternehmen, Anreize bietet, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen.
Dieser Verordnungsvorschlag folgt auf den im November 2020 angenommenen Aktionsplan der Europäischen Kommission zum geistigen Eigentum, in dem sie ankündigte, die Durchführbarkeit eines Systems zum Schutz von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse auf EU-Ebene zu prüfen.

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