Wenn Sie nach Frankreich reisen, wird der Eiffelturm in Paris eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten sein; wenn Sie an Italien denken, ist Michelangelos David eines der Symbole dieses Landes; wenn Sie in der spanischen Stadt Logroño den Sonnenuntergang genießen, bestellen Sie vielleicht eine Chorizo Riojano zu Ihrem Glas Rioja-Wein; wenn Sie durch die Straßen Kopenhagens schlendern, werden Sie die schönen Möbel und den unverwechselbaren skandinavischen Designstil in den örtlichen Geschäften bewundern.
Architektur, Kunst, Essen, Wein, Design: Sie alle sind Teil der eigenen Geschichte, des Know-hows, der Werte, der Ästhetik und der Identität einer Gemeinschaft. Kurz gesagt: das eigene kulturelle Erbe einer Gemeinschaft (CH).
Aber schützt das Gesetz, einschließlich des Rechts des geistigen Eigentums (IP), das KK? Die Antwort lautet ... ja (natürlich)!
Vom David zum klassischen Akt: Kulturelles Erbe in aktuellen Rechtsstreitigkeiten
Mehrere Rechtsvorschriften bieten Instrumente zum Schutz des kulturellen Erbes, darunter internationales Recht und nationale Gesetze. Ein Beispiel für letztere ist das italienische Gesetzbuch über das kulturelle Erbe, das den allgemeinen Grundsatz aufstellt, dass der italienische Staat, die regionalen und lokalen Behörden die Nutzung des von ihnen kontrollierten kulturellen Erbes regeln, indem sie entsprechende Genehmigungen erteilen oder Maßnahmen ergreifen, wenn keine solchen Genehmigungen erteilt oder sogar beantragt wurden.
Zu den Fällen, in denen der italienische Staat das CHC durchgesetzt hat (oder mit der Durchsetzung gedroht hat), gehören kommerzielle Werbung für Gewehre, in denen Michelangelos David in voller Rüstung dargestellt wurde, und nicht lizenzierte Ticketangebote für die wichtigsten Museen in Florenz, die ebenfalls ein Bild von David zeigten. In jüngerer Zeit wurde das Urheberrechtsgesetz gegen eine Website für Erwachsenenunterhaltung geltend gemacht, die im Rahmen ihrer Serie "Classic Nudes" einige Gemälde aus der Sammlung der Uffizien in Florenz "live" zeigen wollte.
Geistiges Eigentum und kulturelles Erbe: Urheberrecht, Marken und geografische Angaben
Auch das Recht des geistigen Eigentums bietet (mehrere) Instrumente zum Schutz der CH.
Nehmen wir den Eiffelturm: Eine Suche in der EUIPO-Datenbank zeigt, dass die Stadt Paris erfolgreich Marken im Zusammenhang mit dem berühmten Turm eingetragen hat. Der Turm selbst ist zwar nicht mehr urheberrechtlich geschützt, da die entsprechende Frist abgelaufen ist, aber die Beleuchtung, die nachts sichtbar ist und einen Spaziergang an der Seine unvergesslich (und sehr romantisch) macht, genießt einen eigenen urheberrechtlichen Schutz!
Geistiges Eigentum kann auch ein Instrument zur Unterstützung lokaler Gemeinschaften sein. Ein bekanntes Beispiel außerhalb Europas sind die Maasai, eine ethnische Gruppe, die traditionell ein halbnomadisches Leben im Süden Kenias und im Norden Tansanias führt. Der Maasai Intellectual Property Initiative Trust bemüht sich um die Rückgewinnung der Eigentumsrechte und die Lizenzierung der Nutzung des Namens, des Images und des Rufs der Maasai, u. a. durch die Lizenzierung von Warenzeichen. Das übergeordnete Ziel dieser Initiative ist die Umverteilung der Lizenzeinnahmen an eine Gemeinschaft, in der 80 % der Menschen unterhalb der Armutsgrenze leben.
Bei all dem stellen geografische Angaben (g.A.) ein zunehmend wirksames Recht des geistigen Eigentums zum Schutz der CH dar. In Europa gibt es bereits ein starkes rechtliches System zum Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, Wein und Spirituosen durch geografische Angaben: So sind beispielsweise sowohl Chorizo Riojano als auch Rioja auf EU-Ebene als geografische Angaben eingetragen. Neben der Regelung für landwirtschaftliche g. A. könnte es bald auch ein Rechtssystem zum Schutz handwerklicher und industrieller Erzeugnisse als g. A. auf EU-Ebene geben: Im Frühjahr 2022 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Einführung eines solchen Systems vor, der nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft und erörtert werden muss. Nach seiner Verabschiedung wird dieser Rechtsakt einen "EU-weiten Mechanismus zum Schutz der Namen von Produkten wie Muranoglas, Solinger Besteck, Donegal-Tweed, Halas-Spitze oder Gablonzer Schmuck" bieten.
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